ARMUT & NOTLAGEN

Menschen in Armutslagen haben einen erschwerten Zugang zu verschiedensten Bereichen – wie Bildung, Gesundheit und den gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten. Der kommunale Auftrag der Daseinsvorsorge setzt an diesem Punkt an.

Mittelsachsen verfügt über eine vielseitige Unterstützungsangebotspalette für Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort, welche Rat und Hilfe benötigen. Dabei bedeutet Armut nicht zwangsläufig zu wenig Geld zur Verfügung zu haben.

Armut – Mangel an materiellen, sozialen und kulturellen Ressourcen

„Als ‚Arm‘ gelten in modernen Gesellschaften jene Gesellschaftsmitglieder, die über so geringe Mittel verfügen, dass sie nach Auffassung ihrer Mitmenschen nicht in Menschenwürde leben können“ (Steuerwald 2016, S. 255 in Landkreis Mittelsachsen 2020, S. 124). Die Europäische Union beschreibt Armut in modernen Gesellschaften auch als Mangel an materiellen, sozialen und kulturellen Ressourcen, welcher einen Ausschluss von Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe bedeuten kann.

Wenn das Geld nicht reicht …

Menschen, die über geringe finanzielle Ressourcen verfügen, haben die Möglichkeit staatliche Unterstützung zu erhalten. Als Hilfe können Personen, die über ein unzureichendes Einkommen und Vermögen verfügen, sogenannte staatliche Mindestsicherungsleistungen beziehen. Die Transfergelder dienen zur Sicherung des Lebensunterhalts der betroffenen Personen.

Im Jahr 2018 haben rund 18.000 Personen im Landkreis Mittelsachsen Mindestsicherungsleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen. Davon entfiel die überwiegende Mehrheit mit knapp 15.000 Personen auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Seit 2018 ist die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner im Mindestsicherungsbezug weiter rückläufig.

Auffallend ist der Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII seit der Veröffentlichung des 2. Sozialberichts. Die Entwicklung deckt sich mit der Prognose des mittelsächsischen Sozialberichts. Dass die Rente nicht immer reicht und zunehmend mehr ältere Menschen Transferleistungen in Anspruch nehmen werden, wird im 1. Fokusbericht des Landkreises Mittelsachsen zum Thema Älterwerden in Mittelsachsen betrachtet. Der Bericht wird voraussichtlich im 3. Quartal dieses Jahres veröffentlicht.

Wenn die Miete nicht mehr gezahlt werden kann, der Kitabeitrag zu hoch ist, die Klassenfahrt zu teuer …

Neben den oben aufgeführten staatlichen Leistungen können auch noch weitere Transferleistungen in finanziellen Notlagen unterstützen.

Das Wohngeld ist eine Zuschussleistung des Staates für selbstgenutzten Wohnraum. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kosten für die Wohnraumnutzung gedeckt werden können. In Mittelsachsen beziehen 2020 rund 3.000 Haushalte Wohngeld.

Wenn die finanzielle Belastung für Eltern zu groß ist, besteht die Möglichkeit, dass der Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung ganz oder teilweise auf Antrag nach dem SGB VIII übernommen werden kann. Das Unterstützungsangebot wurde 2018 von rund 3.900 Familien in Anspruch genommen. Im Jahr 2020 waren es rund 250 Familien weniger.

Materielle Armut hat oftmals weitreichende Auswirkungen auf vielfältige Lebensbereiche, z.B. Freizeit, Bildung, Familie. Familien, die wenig Geld haben, haben die Möglichkeit durch das Bildungs- und Teilhabepaket – auch Bildungspaket des Bundes – unterstützt zu werden. Mit diesem Angebot können Kinder und Jugendliche Angebote in Schule und Freizeit nutzen, an denen ihnen sonst die Teilhabe aus finanziellen Gründen nicht möglich wäre.

Notlagen

In eine unverschuldete Notlage kann jeder Mensch kommen – ob durch persönliche oder globale Krisen. Im Landkreis gibt es zu unterschiedlichsten Lebenssituationen zahlreiche Beratungsangebote für die Menschen vor Ort.

Unterstützungsangebote für ältere Menschen

Im Blogbeitrag SENIOREN schätzen wird am 25. Mai 2022 das Unterstützungsangebot für Seniorinnen und Senioren aufgezeigt.

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