In den Wochen und Monaten erreichte Sie eine Fülle an neuen Informationen, Entwürfen, Konzepten, Stellungnahmen und Meinungsäußerungen im Zusammenhang mit den hohen Energiepreisen.
Ob an der Kasse im Supermarkt, an der Zapfsäule oder bei der Heizkostenabrechnung – die steigenden Preise treffen viele Menschen hart.
In Zusammenarbeit mit der Abteilung Soziales des Landkreises Mittelsachsen gibt der erste Blogbeitrag in diesem Jahr eine Übersicht über Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Personen und Familien.
Ob an der Kasse im Supermarkt, an der Zapfsäule oder bei der Heizkostenabrechnung – die steigenden Preise treffen viele Menschen hart.
In Zusammenarbeit mit der Abteilung Soziales des Landkreises Mittelsachsen gibt der erste Blogbeitrag in diesem Jahr eine Übersicht über Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Personen und Familien.
„Um die Auswirkungen der Energiekrise abzumildern, können viele Menschen unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich verankerte Unterstützung und Entlastungspakete in Anspruch nehmen. Mögliche individuelle Leistungsansprüche betroffener Bürgerinnen und Bürger sind abhängig von Haushaltsituation, Einkommen und Vermögen“ – so die Abteilung Soziales des Landkreises Mittelsachsen.
Welche sozialen Leistungen können helfen? – ein Überblick
Welche sozialen Leistungen können helfen? – ein Überblick
Wohngeld
Wohngeld ist eine Leistung für Einzelpersonen oder Familien mit kleinem Einkommen. Seit über 55 Jahren hilft die soziale Unterstützungsleistung Menschen mit geringerem Einkommen die Wohnkosten zu decken. Wohngeld können sowohl Mieterinnen und Mieter, aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer für selbst genutztes Wohneigentum erhalten.
Wohngeld ist ein von Bund und Land gemeinsam getragener Zuschuss zur wirtschaftlichen Absicherung eines angemessenen (und familiengerechten) Wohnens.
Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Mittelsachsen wohnen, können die Unterstützungsleistung direkt über die Landkreisverwaltung beantragen. Für Einwohnerinnen und Einwohner der Städte Döbeln und Freiberg gibt es eigene Wohngeldstellen. Diese finden Sie unter den folgenden Links:
Wohngeldstelle Döbeln
Wohngeldstelle Freiberg
Darüber hinaus können Sie auch die Möglichkeit der digitalen Antragstellung nutzen.
Aufgrund der Preissteigerungen für Strom und Heizung ist zum 01.01.2023 eine Wohngeldreform in Kraft getreten. Mit dem sogenannten Wohngeld Plus erhalten bisherige Wohngeldhaushalte eine durchschnittliche Erhöhung des Wohngeldes um rund 190 Euro im Monat.
Sie sind sich unsicher, ob Sie Wohngeld erhalten würden? Nutzen Sie den Wohngeldrechner der Bundesregierung zur ersten Orientierung und Prüfung der Anspruchsberechtigung oder nutzen Sie das Beratungsangebot des Landkreises Mittelsachsen von Montag bis Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 03731 799 6445.
Wohngeld ist ein von Bund und Land gemeinsam getragener Zuschuss zur wirtschaftlichen Absicherung eines angemessenen (und familiengerechten) Wohnens.
Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Mittelsachsen wohnen, können die Unterstützungsleistung direkt über die Landkreisverwaltung beantragen. Für Einwohnerinnen und Einwohner der Städte Döbeln und Freiberg gibt es eigene Wohngeldstellen. Diese finden Sie unter den folgenden Links:
Wohngeldstelle Döbeln
Wohngeldstelle Freiberg
Darüber hinaus können Sie auch die Möglichkeit der digitalen Antragstellung nutzen.
Aufgrund der Preissteigerungen für Strom und Heizung ist zum 01.01.2023 eine Wohngeldreform in Kraft getreten. Mit dem sogenannten Wohngeld Plus erhalten bisherige Wohngeldhaushalte eine durchschnittliche Erhöhung des Wohngeldes um rund 190 Euro im Monat.
Sie sind sich unsicher, ob Sie Wohngeld erhalten würden? Nutzen Sie den Wohngeldrechner der Bundesregierung zur ersten Orientierung und Prüfung der Anspruchsberechtigung oder nutzen Sie das Beratungsangebot des Landkreises Mittelsachsen von Montag bis Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 03731 799 6445.
Bürgergeld (ALG II)
Zum 1.1.2023 hat das Bürgergeld das bisherige ALG II abgelöst. Es ist eine Leistung des Sozialstaates zur Sicherung eines menschenwürdigen Mindesteinkommens, welches nach dem Grundgesetz Artikel 1 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1 garantiert wird.
Das Bürgergeld sichert die Existenz für die Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Tasche decken können. „Sei es, weil jemand seine Arbeit verliert oder sein Geschäft schließen muss. Oder sei es, weil aus anderen Umständen eine regelmäßige Beschäftigung nicht möglich ist, z. B. durch lange oder chronische Krankheit. Wie schnell Menschen unverschuldet in Not geraten können, hat die Zeit der Corona-Pandemie gezeigt“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2023).
Das Bürgergeld kann über das Jobcenter beantragt werden.
Weitere Informationen zum Bürgergeld finden Sie hier.
Das Bürgergeld sichert die Existenz für die Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Tasche decken können. „Sei es, weil jemand seine Arbeit verliert oder sein Geschäft schließen muss. Oder sei es, weil aus anderen Umständen eine regelmäßige Beschäftigung nicht möglich ist, z. B. durch lange oder chronische Krankheit. Wie schnell Menschen unverschuldet in Not geraten können, hat die Zeit der Corona-Pandemie gezeigt“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2023).
Das Bürgergeld kann über das Jobcenter beantragt werden.
Weitere Informationen zum Bürgergeld finden Sie hier.
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Diese Voraussetzung ist identisch mit den Bewilligungsvoraussetzungen für das Bürgergeld sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Im Einzelfall muss genau geprüft werden, welche Leistung einer Person zusteht. Vereinfacht ausgedrückt bekommen erwerbsfähige Menschen Bürgergeld, ältere und dauerhaft erwerbsgeminderte Personen beziehen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Leistungen der Hilfen zum Lebensunterhalt nur sehr selten als Unterstützungsleistung gewährt werden, z. B. für Menschen, die vorübergehend erwerbsunfähig sind oder die voraussichtlich länger als 6 Monate stationär untergebracht sind. Im Landkreis Mittelsachsen sind für diese Leistungen das Referat Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung zuständig.
Im Einzelfall muss genau geprüft werden, welche Leistung einer Person zusteht. Vereinfacht ausgedrückt bekommen erwerbsfähige Menschen Bürgergeld, ältere und dauerhaft erwerbsgeminderte Personen beziehen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Leistungen der Hilfen zum Lebensunterhalt nur sehr selten als Unterstützungsleistung gewährt werden, z. B. für Menschen, die vorübergehend erwerbsunfähig sind oder die voraussichtlich länger als 6 Monate stationär untergebracht sind. Im Landkreis Mittelsachsen sind für diese Leistungen das Referat Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung zuständig.
Hilfe zur Pflege
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen die Kosten der Pflege nicht selbst finanzieren können, gibt es die Möglichkeit, Leistungen der Hilfe zur Pflege zu beantragen.
Gemeinsam durch die Energiekrise – Informationsangebot Landkreis Mittelsachsen
Weitere Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie unter anderem auf der Homepage des Landkreises Mittelsachsen. Auf der Website werden Sie über Aktuelles und weitere Änderungen – Entlastungspakete der Bundesregierung, Übernahme der Kosten für Heizöl und Pellets, … – informiert.
Zudem informierte der Landkreis seine Bürgerinnen und Bürger in der Oktoberausgabe des Mittelsachsenkuriers.
Zudem informierte der Landkreis seine Bürgerinnen und Bürger in der Oktoberausgabe des Mittelsachsenkuriers.
Wir helfen den Tafeln! Bitte machen Sie mit.
Ende des Jahres hat der Landrat Dirk Neubauer zu Spenden an die Tafeln aufgerufen. Es ist eine von vielen Möglichkeiten, Mitmenschen in der Krise zu unterstützen.
Im Gespräch mit der Landkreisverwaltung – Onlineveranstaltungen: Ein Format, das ankommt
Aufgrund steigender Preise infolge der Energiekrise erhöhte sich die Anzahl der Beratungsanliegen in der Abteilung Soziales sowie beim Jobcenter des Landkreises im Herbst 2022 spürbar. Auf diese Entwicklung hat Jörg Höllmüller, der 2. Beigeordnete des Landkreises, Mitte Dezember reagiert und Mitarbeitende der Gemeindeverwaltungen und Vertreterinnen und Vertreter verschiedener sozialer Dienste zu digitalen Informationsveranstaltungen eingeladen. Er bat „um gemeinsame aktive Information und Vermittlung sozialer Unterstützungsleistungen mit dem Ziel, kurze Wege für ratsuchende und betroffene Bürgerinnen und Bürger zu eröffnen.“
Bisher fanden insgesamt drei Veranstaltungen in diesem Format statt. Alle Drei wurden gut besucht, sodass von seitens der Verwaltung der Online-Austausch in Zukunft regelmäßig angeboten werden wird und sich somit ein neues Format etablieren kann.
Bisher fanden insgesamt drei Veranstaltungen in diesem Format statt. Alle Drei wurden gut besucht, sodass von seitens der Verwaltung der Online-Austausch in Zukunft regelmäßig angeboten werden wird und sich somit ein neues Format etablieren kann.
Ausblick
Im nächsten Blogbeitrag soziales.mittelsachsen.gemeinsam.machen dreht sich alles um das Thema Bürgergeld. Der Veröffentlichungstermin ist der 07.02.2023.
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