Schuleingang

Ein wichtiger Lebensschritt: Der Schulanfang

Ein Schulvorbereitungsjahr geht für viele Mädchen und Jungen zu Ende. Zahlreiche Vorschüler:innen fiebern dem Tag ihrer Einschulung entgegen. Bald ist es so weit und am 19. August 2023 wird in vielen Familien im Freistaat Sachsen Schulanfang gefeiert.

Um Kindern einen guten Start ins Schulleben zu ermöglichen, sind Vorbereitungs- und Schuleingangsphase eng miteinander verzahnt. Kindergärten und Grundschulen begleiten die Vorschüler:innen beim Hineinwachsen in den neuen Lern- und Lebensort Grundschule.

Im Landkreis Mittelsachsen gibt es derzeit 73 Grundschulen, darunter vier freie Grundschulen. Diese bereichern als staatlich anerkannte Ersatzschulen das öffentliche Bildungsangebot.

Grundschulstandorte im Landkreis Mittelsachsen

Schulanfänger:innen

In den vergangenen drei Schuljahren (2020/21, 2021/22 und 2022/23) wurden in Mittelsachsen durchschnittlich 2.700 Kinder eingeschult. Auch im Schuljahr 2023/24 wird sich die Anzahl der Schulanfänger:innen voraussichtlich in dieser Größenordnung bewegen. Genaue Zahlen liegen derzeit noch nicht vor, da der Stichtag der 30. Juni ist. Weiterhin ist die Anzahl der zurückgestellten Kinder noch unbekannt.

Beginn der Schulpflicht

Paragraf 27, Absatz 1 des Sächsischen Schulgesetzes besagt, dass „[m]it dem Beginn des Schuljahres […] alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig [werden]. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden.“

In den Schuljahren 2015/16 bis 2020/21 betrug der Anteil der Kinder, die zwischen dem 01.07. und 30.09. geboren und angemeldet wurden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 SächsSchulG) an allen fristgemäßen Einschulungen im Durchschnitt 1,2%. Auffällig zeigt sich der Umstand, dass dieser Anteil der „frühen“ Einschulungen in den Schuljahren 2021/22 mit 2,7% und 2022/23 mit 3,1% deutlich höher ausfällt.

Zurückstellung

Für Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht noch Zeit zur Entwicklung im geistigen, körperlichen oder sozial-emotionalen Bereich benötigen und sofern bei ihnen kein Anhaltspunkt für einen sonderpädagogischen Förderbedarf besteht, gibt es die Möglichkeit der Rückstellung des Schulbesuches für ein Jahr.

Der Anteil der Rückstellungen war in den Schuljahren von 2015/16 zu 2018/19 recht stabil und betrug durchschnittlich 8%. Seit dem Schuljahr 2019/20 lassen sich schuljährliche Schwankungen beobachten: Im Schuljahr 2019/20 lag der Anteil der Rückstellungen bei 9,2%. Ein erkennbar niedrigerer Wert ist im Schuljahr 2020/21 mit 7,3% festzustellen. Ein Höchststand ist im Schuljahr 2021/22 mit 9,8% zu verzeichnen. 2022/23 war der Wert mit 7,6% wieder rückläufig.

Bildungsungleichheit zum Schulstart

Auch im frühkindlichen Bildungsbereich lässt sich ein Auseinanderklaffen der Bildungschancen von Kindern unterschiedlicher sozioökonomischer Herkunft beobachten. Dies ist besonders kritisch zu sehen, da sich im Laufe des Bildungsweges erfahrene Benachteiligungen aufsummieren können. In der vorschulischen Bildung zeigt sich Chancenungleichheit beispielsweise in unterschiedlich hohen Beteiligungsquoten beim Besuch von Kindertageseinrichtungen. Kinder aus Familien mit höherem Bildungsstand besuchen häufiger eine Kita als Kinder von Eltern ohne Abitur. Unterschiedliche Entwicklungsstände, je nach sozialer Herkunft, lassen sich auch mit Blick auf die Sprachentwicklung erkennen (vgl. Wößmann u.a. 2023, S.39). Studien in der Grundschulzeit wie das Nationale Bildungspanel (NEPS) oder die Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung (IGLU) belegen: „Je höher der sozioökonomische Hintergrund des Elternhauses (höhere berufliche Stellung der Eltern und mehr Bücher zu Hause) ist, desto höher ist das Kompetenzniveau der Kinder“ (Wößmann u.a. 2023, S.39).

Chancengerechtigkeit für alle Kinder – egal welcher Herkunft!

Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen für Lebenschancen in unserer modernen Gesellschaft und somit zugleich ein zentraler Schlüssel für die gesellschaftliche Teilhabe. Kinder und Jugendliche gestalten die Gesellschaft mit, deshalb ist es wichtig, dass es hier gerechte Zugänge und Bildungschancen für alle gibt. Bildung beginnt nicht erst mit dem Schuleintritt, sondern bereits in frühester Kindheit in der Familie und in Kindertageseinrichtungen (vgl. Landkreis Mittelsachsen 2020, S. 172).

Es ist problematisch, wenn Kinder aufgrund ihres familiären Hintergrundes unterschiedliche Möglichkeiten im Bildungssystem haben. Die soziale Herkunft sollte nicht die Chancen auf Bildungserfolg und damit langfristig den Lebenserfolg bestimmen (vgl. Wößmann u.a. 2023, S.38).

Um dem zu begegnen, empfehlen sich nach Wößmann sechs Ansatzpunkte: 1. frühkindliche Bildungsangebote für benachteiligte Kinder ausbauen, 2. Familien benachteiligter Kinder bei der Erziehung unterstützen, 3. die besten Lehrkräfte an Schulen mit vielen benachteiligten Kindern bringen, 4. Nachhilfeprogramme für benachteiligte Kinder früh und kostenfrei anbieten, 5. die Aufteilung auf unterschiedliche weiterführende Schulen verschieben und 6. Mentoring-Programme für benachteiligte Kinder fördern (Wößmann u.a. 2023, S.33).

Quelle: Wößmann, Ludger; Schoner, Florian; Freundl, Vera; Pfaehler, Franziska (2023): Der ifo-„Ein Herz für Kinder“- Chancenmonitor. Wie (un-)gerecht sind die Bildungschancen von Kindern aus verschiedenen Familien in Deutschland verteilt? In: ifo Schnelldienst. 04/2023. 76. Jahrgang.

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