Jugendliche Straftäter:innen
Manchmal kommen junge Menschen mit dem Gesetz in Konflikt. Diebstahl, Fahren ohne Führerschein, Sachbeschädigung, einfache Körperverletzung oder auch der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sind strafbare Vergehen, die besonders im Jugendalter vorkommen. Jugendliche, die straffällig werden, sind häufig mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Sie befinden sich in einer Phase ihres Lebens, in der sie sich noch entwickeln und lernen. Ihre Handlungen sind oft von Impulsivität und mangelnder Einsicht geprägt. Daher ist es wichtig, nicht nur auf Bestrafung jugendlicher Straftäter:innen zu setzen, sondern auch ganzheitlich Unterstützung und Hilfe anzubieten.
Die Rolle der Jugendhilfe: Beraten und Begleiten
Ein Strafverfahren löst bei den betroffenen jungen Menschen und deren Angehörigen oftmals Unklarheiten, Verunsicherung oder auch Ängste vor den möglichen Folgen aus. Hier können die sozialpädagogischen Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) unterstützend und beratend einwirken. Sie erklären die Verfahrensabläufe, beantworten aufkommende Fragen und machen den Prozess so verständlicher.
Die JuHiS ist ein niedrigschwelliges Angebot. Sie bietet kostenfreie und freiwillige Beratung für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren und ihre Familien. Eine Antragsstellung ist für die Beratung nicht erforderlich.
Um ihre Aufgabe ausfüllen zu können, benötigen die Sozialpädagog:innen das Vertrauen ihrer Klient:innen und ausführliche Informationen, um wichtige Hintergründe und besondere Umstände mit in das Verfahren einzubringen. Dazu sind persönliche Gespräche nötig, um die erforderlichen Sozialdaten zu erheben. Hierzu gehören auch konkrete Angaben zur schulischen und beruflichen Entwicklung sowie Personaldaten von Eltern und Geschwistern.
Die JuHiS ist ein niedrigschwelliges Angebot. Sie bietet kostenfreie und freiwillige Beratung für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren und ihre Familien. Eine Antragsstellung ist für die Beratung nicht erforderlich.
Um ihre Aufgabe ausfüllen zu können, benötigen die Sozialpädagog:innen das Vertrauen ihrer Klient:innen und ausführliche Informationen, um wichtige Hintergründe und besondere Umstände mit in das Verfahren einzubringen. Dazu sind persönliche Gespräche nötig, um die erforderlichen Sozialdaten zu erheben. Hierzu gehören auch konkrete Angaben zur schulischen und beruflichen Entwicklung sowie Personaldaten von Eltern und Geschwistern.
Erziehung vor Strafe
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) setzt auf den Vorrang der Erziehung vor der Verhängung von Strafen. Das primäre Ziel ist es, weitere Straftaten durch erzieherische Maßnahmen zu verhindern. Das Jugendgerichtsgesetz beinhaltet jedoch auch differenzierte, sinnvolle und angemessene Sanktionsmöglichkeiten zur Beurteilung straffälliger junger Menschen. Bei heranwachsenden Täter:innen ist die Entscheidung von Bedeutung, ob sie nach dem Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden. Die Entscheidung wird unter Beteiligung der Jugendhilfe im Strafverfahren getroffen.
Begleitung, Rehabilitation und Prävention
Vorschläge der Jugendhilfe im Strafverfahren für erzieherische Maßnahmen können sein:
- Anregung zur Verfahrenseinstellung
- Organisation von Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
- Hilfe bei der Schadenswiedergutmachung
- Ambulante Maßnahmen wie Trainingskurse, Anti-Aggressionskurse, Verkehrserziehungskurse
- Einleitung/Durchführung von Maßnahmen der Jugendhilfe
Kommt es wegen des Umfangs der Straftat zur Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht, ist die JuHiS mit anwesend und gibt eine fachliche Stellungnahme. Dabei äußert sie sich mündlich zu den Hintergründen und geplanten Maßnahmen.
Nach der Hauptverhandlung ist die JuHiS beteiligt bei:
Nach der Hauptverhandlung ist die JuHiS beteiligt bei:
- Organisation von Arbeitsleistungen
- Maßnahmen wie Täter-Opfer-Ausgleich, Betreuungsweisung, …
- Einleitung von Nachbetreuung
- Aufarbeitung von Folgen der Tat
Die Jugendhilfe im Strafverfahren im Landkreis Mittelsachsen
Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zum Referat Besondere Soziale Dienste der Abteilung Jugend und Familie im Landratsamt Mittelsachsen und arbeitet vom Standort Mittweida aus. Sechs Sozialarbeiter:innen arbeiten gemeinsam im Team und sind für Betroffene ansprechbar:
Frau Just 03731 799-6385
Frau Schmidt 03731 799-6811
Frau Sonntag 03731 799-6399
Frau Stolz 03731 799-6435
Herr Bleyl 03731 799-6293
Herr Groß 03731 799-6377
Darüber hinaus ist die Jugendhilfe im Strafverfahren per E-Mail zu erreichen: juhis@landkreis-mittelsachsen.de
Frau Just 03731 799-6385
Frau Schmidt 03731 799-6811
Frau Sonntag 03731 799-6399
Frau Stolz 03731 799-6435
Herr Bleyl 03731 799-6293
Herr Groß 03731 799-6377
Darüber hinaus ist die Jugendhilfe im Strafverfahren per E-Mail zu erreichen: juhis@landkreis-mittelsachsen.de
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