In unserer Gesellschaft gibt es Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen (auch nur zeitweise) nicht mehr in ihren Herkunftsfamilien leben können. Für diese Kinder sind Pflegefamilien oft der Rettungsanker. Im Landkreis Mittelsachsen gibt es derzeit rund 180 Pflegefamilien, die etwa 250 Pflegekinder betreuen. Dabei werden ausschließlich Kinder und Jugendliche betreut, die im Landkreis Mittelsachsen wohnen. Diese Zahlen verdeutlichen die immense Bedeutung dieses Unterstützungssystems für das Wohl von jungen Menschen in schwierigen Lebenssituationen.
Pflegeeltern können Kindern im Alter von 0 bis 18 Jahren vorübergehend oder auf Dauer ein neues Zuhause in der eigenen Familie geben und ihnen so helfen, verlässliche Beziehungen kennen zu lernen und aufzubauen. Gerade jüngere Kinder profitieren von dieser familiennahen Unterbringung.
Vielfältige Pflegeformen für unterschiedliche Bedürfnisse
Pflegefamilien bieten verschiedene Formen der Betreuung an, um den individuellen Bedarfen und Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.
In Akut- und Krisensituationen, in denen eine sofortige Herauslösung aus der Familie notwendig ist, kommen Bereitschaftspflegefamilien zum Einsatz. Hier finden die Kinder einen zeitlich begrenzten Aufenthalt, während ihre Zukunftsperspektive geklärt wird. Zumeist werden hier Kinder betreut, die aufgrund von Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt in Obhut genommen werden.
Die zeitlich befristete Vollzeitpflege, auch als Kurzzeitpflege bekannt, zielt darauf ab, den Gastkindern vorübergehend eine familiennahe Betreuung zu bieten. Die Form der Unterbringung ist für diejenigen Kinder und Jugendliche gedacht, die für einen befristeten Zeitraum nicht in ihrer Familie leben können. Die Befristung der Unterbringung resultiert in der Regel aus akuten familiären Belastungs- und Krisensituationen, zu denen auch Klinikaufenthalte oder Inhaftierungen zählen. Das Ziel dieser Maßnahme ist die Veränderung der familiären Rahmenbedingungen, sodass eine Rückkehr des Kindes in die eigene Familie zeitnah erfolgen kann.
Für Kinder, die nicht in ihre Herkunftsfamilie zurückzukehren können, sondern langfristig in einer Pflegefamilie bleiben, gibt es die zeitlich unbefristete Vollzeitpflege, auch Dauerpflege genannt. Dies trifft insbesondere zu, wenn Eltern dauerhaft nicht in der Lage sind, die Erziehung und Betreuung ihres Kindes oder ihrer Kinder wahrzunehmen. Kinder in Dauerpflege bleiben in der Regel bis zu ihrem 18. Lebensjahr in der Pflegefamilie.
Weisen Kinder besondere Bedürfnisse und Herausforderungen auf, beispielsweise schwere emotionale, psychische, kognitive oder körperliche Beeinträchtigungen, werden diese von Pflegeeltern mit (heil)pädagogischer Ausbildung in Erziehungsstellen – der Sonderpflege – aufgegriffen.
Alle vorab aufgeführten Pflegeformen können im Rahmen von Verwandtenpflege, Netzwerkpflege oder Fremdpflege umgesetzt werden.
In Akut- und Krisensituationen, in denen eine sofortige Herauslösung aus der Familie notwendig ist, kommen Bereitschaftspflegefamilien zum Einsatz. Hier finden die Kinder einen zeitlich begrenzten Aufenthalt, während ihre Zukunftsperspektive geklärt wird. Zumeist werden hier Kinder betreut, die aufgrund von Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt in Obhut genommen werden.
Die zeitlich befristete Vollzeitpflege, auch als Kurzzeitpflege bekannt, zielt darauf ab, den Gastkindern vorübergehend eine familiennahe Betreuung zu bieten. Die Form der Unterbringung ist für diejenigen Kinder und Jugendliche gedacht, die für einen befristeten Zeitraum nicht in ihrer Familie leben können. Die Befristung der Unterbringung resultiert in der Regel aus akuten familiären Belastungs- und Krisensituationen, zu denen auch Klinikaufenthalte oder Inhaftierungen zählen. Das Ziel dieser Maßnahme ist die Veränderung der familiären Rahmenbedingungen, sodass eine Rückkehr des Kindes in die eigene Familie zeitnah erfolgen kann.
Für Kinder, die nicht in ihre Herkunftsfamilie zurückzukehren können, sondern langfristig in einer Pflegefamilie bleiben, gibt es die zeitlich unbefristete Vollzeitpflege, auch Dauerpflege genannt. Dies trifft insbesondere zu, wenn Eltern dauerhaft nicht in der Lage sind, die Erziehung und Betreuung ihres Kindes oder ihrer Kinder wahrzunehmen. Kinder in Dauerpflege bleiben in der Regel bis zu ihrem 18. Lebensjahr in der Pflegefamilie.
Weisen Kinder besondere Bedürfnisse und Herausforderungen auf, beispielsweise schwere emotionale, psychische, kognitive oder körperliche Beeinträchtigungen, werden diese von Pflegeeltern mit (heil)pädagogischer Ausbildung in Erziehungsstellen – der Sonderpflege – aufgegriffen.
Alle vorab aufgeführten Pflegeformen können im Rahmen von Verwandtenpflege, Netzwerkpflege oder Fremdpflege umgesetzt werden.
Pflegeeltern werden
Die Anforderungen an Pflegeeltern sind vielfältig, jedoch sind die formalen Voraussetzungen überschaubar: benötigt wird ein einwandfreies Führungs- und Gesundheitszeugnis sowie die Teilnahme an vier Schulungsabenden. Wichtig ist auch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen beteiligten Institutionen.
Die Beziehungssituation spielt keine Rolle, denn sowohl Einzelpersonen als auch gleichgeschlechtliche Paare sind als Pflegeeltern willkommen. Zudem spielt es keine Rolle, ob in der Familie bereits Kinder leben oder nicht. Auch ist das Alter zunächst nicht von zentraler Bedeutung, es kann jedoch abhängig von der angestrebten Pflegeform und dem Aufnahmewunschalter des Kindes Unterschiedliches passend sein.
Was es braucht, sind Freude am Umgang mit Kindern, Offenheit für andere Lebenswelten, Verständnis und Geduld sowie Einfühlungsvermögen. Darüber hinaus sollten Pflegefamilien belastbar sein und über zeitliche Ressourcen verfügen. Auch ist es grundlegend, die Herkunftsfamilie als wichtigen Baustein im Leben des Pflegekindes anzunehmen und einzubeziehen.
Was es braucht, sind Freude am Umgang mit Kindern, Offenheit für andere Lebenswelten, Verständnis und Geduld sowie Einfühlungsvermögen. Darüber hinaus sollten Pflegefamilien belastbar sein und über zeitliche Ressourcen verfügen. Auch ist es grundlegend, die Herkunftsfamilie als wichtigen Baustein im Leben des Pflegekindes anzunehmen und einzubeziehen.
Die Herausforderungen der Pflegekinder
Pflegekinder haben oft traumatische Erfahrungen wie Vernachlässigung, häusliche Gewalt, oder den Konsum von Drogen oder Alkohol während der Schwangerschaft erlebt. Der Umgang mit solchen Erfahrungen erfordert besondere Sensibilität und Fachwissen von den Pflegeeltern. Der Pflegekinderdienst lässt sie dabei nicht allein.
Unterstützung durch den Pflegekinderdienst
Der Pflegekinderdienst des Landkreises Mittelsachsen gehört zum Referat „Besondere Soziale Dienste“ der Abteilung Jugend und Familie und ist eine wichtige Anlaufstelle für Pflegefamilien. Er arbeitet kreisweit von den Standorten Freiberg, Döbeln und Mittweida aus. Mit zehn engagierten Teammitgliedern, die allesamt ausgebildete Sozialarbeiter:innen oder Sozialpädagog:innen sind, wird jede Pflegefamilie individuell begleitet und unterstützt.
Interesse geweckt?
Der Landkreis Mittelsachsen sucht jederzeit nach neuen Pflegefamilien, die Kindern in Not ein liebevolles Zuhause bieten können.
Bei Fragen oder Interesse stehen Ihnen Frau Heide und Frau Rother vom Pflegekinderdienst gerne zur Verfügung:
Frau Heide, Tel. 03731 799-6497
Frau Rother, Tel. 03731 799-6290 oder per
E-Mail pflegekinderdienst@landkreis-mittelsachsen.de
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des Landkreises Mittelsachsen sowie auf den Social-Media-Kanälen des Pflegekinderdienstes.
Regelmäßige Informationsabende bieten die Möglichkeit, sich ausführlich über die Pflegeelternschaft zu informieren.
Der nächste Informationsabend findet am 4. Juni 2024, 17.00 Uhr, am Standort Freiberg
(Frauensteiner Straße 43, Raum 003) statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Bei Fragen oder Interesse stehen Ihnen Frau Heide und Frau Rother vom Pflegekinderdienst gerne zur Verfügung:
Frau Heide, Tel. 03731 799-6497
Frau Rother, Tel. 03731 799-6290 oder per
E-Mail pflegekinderdienst@landkreis-mittelsachsen.de
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des Landkreises Mittelsachsen sowie auf den Social-Media-Kanälen des Pflegekinderdienstes.
Regelmäßige Informationsabende bieten die Möglichkeit, sich ausführlich über die Pflegeelternschaft zu informieren.
Der nächste Informationsabend findet am 4. Juni 2024, 17.00 Uhr, am Standort Freiberg
(Frauensteiner Straße 43, Raum 003) statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
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