Bildungsempfehlungen

Aus dem ESF-geförderten Programm „Bildung integriert“ heraus entstand im Referat Bildung ein datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement. Ziel war und ist der nachhaltige Aufbau und die Weiterentwicklung einer Datengrundlage für eine fundierte Bildungsplanung und zur fachlichen Unterstützung bildungspolitischer Entscheidungen.

Der Landkreis Mittelsachsen als Bildungsstandort

Der Landkreis Mittelsachsen ist ein breit aufgestellter Bildungsstandort. In ihm sind 73 Grundschulen verortet, wovon sich 69 Grundschulen in öffentlicher und 4 in freier Trägerschaft befinden. Nach Abschluss der Grundschulzeit können Mädchen und Jungen an 30 Oberschulen (25 in öffentlicher und 5 in freier Trägerschaft) und an 12 Gymnasien (9 in öffentlicher und 3 in freier Trägerschaft) ihren weiteren Bildungsweg beschreiten. Schülerinnen und Schüler mit spezifischen Förderbedarfen können an 14 Schulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten lernen.

Wohin geht die schulische Laufbahn?

Wie in jedem Jahr erhalten Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen zu den Winterferien nicht nur die Halbjahresinformation, sondern auch eine Bildungsempfehlung für eine weiterführende Schule.

Seit der Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes im Februar 2017 liegt die finale Entscheidung über den Besuch einer weiterführenden Schule ab Klasse 5 (Gymnasium, Oberschule, Oberschule+, Gemeinschaftsschule) bei den Eltern. Eine im Gesetz verankerte Schullaufbahnberatung soll Eltern und junge Menschen bei der Entscheidung über die für sie passgenaue weiterführende Schulart unterstützen.

Wie kommt eine Bildungsempfehlung zustande?

Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn die Schülerinnen und Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht haben und keines dieser Fächer mit der Note ‚ausreichend‘ oder schlechter benotet wurde. Gleichzeitig geht die Einschätzung über die reinen Schulnoten hinaus und berücksichtigt das individuelle Lern- und Arbeitsverhalten sowie die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes.

Der Weg ans Gymnasium

Mit der erteilten Bildungsempfehlung Gymnasium kann die Schülerin bzw. der Schüler am Gymnasium angemeldet werden, aber ebenso ist eine Anmeldung an einer Oberschule möglich.

Allerdings besteht auch für Schülerinnen und Schüler mit Empfehlung für die Oberschule die Möglichkeit ein Gymnasium zu besuchen. Voraussetzung für diesen Weg ist eine unbenotete schriftliche Leistungserhebung und ein verpflichtendes Beratungsgespräch an einem Gymnasium der persönlichen Wahl.

Der Weg an die Oberschule

Mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule stehen den Schülerinnen und Schülern verschiedene Bildungswege offen. Regulär werden die Schülerinnen und Schüler mit der Bildungsempfehlung Oberschule an einer Oberschule angemeldet. Alternativ kann der oben beschriebene Weg ans Gymnasium eingeschlagen werden.

Entwicklung der Bildungsempfehlungen im Landkreis Mittelsachsen

Im Landkreis Mittelsachsen hat sich der Anteil derer, die eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten haben, seit dem Schuljahr 2015/16 (44,1 Prozent) zum Schuljahr 2022/23 (51,1 Prozent) erhöht. Der Anteil der Bildungsempfehlungen für die Oberschule zeigt sich hingegen rückläufig. Seit dem Schuljahr 2019/20 liegt der Anteil derer, die trotz einer Empfehlung für die Oberschule ein Gymnasium besuchen, bei 5,5 Prozent. Im Gegensatz dazu ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die trotz Gymnasialempfehlung eine Oberschule besuchen, zunehmend. Die Entwicklung gestaltet sich im Landkreis Mittelsachsen regional unterschiedlich. Gründe sind u.a. in der Erreichbarkeit der Schulen zu vermuten, aber besonders im Schuljahr 2021/22 könnte auch die Coronapandemie ein Einflussfaktor sein.

Erfasst wurden in der Betrachtung ausschließlich Kinder, die im Landkreis Mittelsachsen eine Schule besuchen. Die Statistik bezieht sich auf Daten, die von den weiterführenden Schulen gemeldet wurden. Schülerinnen und Schüler, die von einer freien Schule oder von außerhalb Sachsens übergegangen sind, Wiederholende und Kinder mit Deutsch als Zweitsprache sind nicht berücksichtigt.

Weitere umfassende Betrachtungen zum Thema finden sich in den Bildungsreports „Lernen an Grundschulen und der Übergang an eine weiterführende allgemeinbildende Schule“ und „Lernen an den weiterführenden allgemeinbildenden Schularten Oberschule und Gymnasium“ des Bildungsmonitorings Mittelsachsens sowie im 2. Sozialbericht für den Landkreis Mittelsachsen.

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