Soziale Teilhabe meint teilhaben am Leben in der Gemeinschaft, diese mitzugestalten und dazuzugehören. Soziale Teilhabe umfasst u. a. die aktive Beteiligung am politischen Leben, an gemeinschaftlichen und kulturellen Aktivitäten, an Bildungs- und Freizeitangeboten, meint aber auch die Möglichkeit einer bezahlten Arbeit nachzugehen oder sich freiwillig zu engagieren.
Teilhabe, häufig auch Partizipation genannt, ist die Basis der Demokratie und Grundlage zur Entfaltung und Nutzung individueller Potenziale und Ressourcen.
Nicht alle Menschen können jedoch gleichermaßen am gemeinschaftlichen Leben partizipieren und die Gründe dafür sind vielfältig: körperliche Einschränkungen, geringe finanzielle Ressourcen, weite Wege im ländlichen Raum, fehlende Informationen, wenige Angebote… Auch wenn einige Bevölkerungsgruppen, wie kinderreiche Familien, ältere Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigung, stärker von eingeschränkter sozialer Teilhabe betroffen sein können als andere, kann dies jeden und jede betreffen, egal ob jung oder alt.
Wichtig ist anzuerkennen, dass eingeschränkte soziale Teilhabe zumeist kein individuell gewählter Zustand ist, sondern der Ausschluss gezwungenermaßen stattfindet, d.h. häufig von bestimmten Rahmenbedingungen abhängig ist. Deshalb ist es auch eine kommunale Aufgabe, hier alle Menschen mitzunehmen und die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Das Leitbild des Landkreises Mittelsachsen nimmt zahlreiche Aspekte der sozialen Teilhabe in den Fokus und adressiert an seine Einwohner:innen:
„Mittelsachsen ist für alle da. Chancengleichheit wird bei uns großgeschrieben. Alle Menschen, die hier zu Hause sind, begleiten und unterstützen wir auf ihren individuellen Lebenswegen. Jeder soll sich wohlfühlen und aus vollstem Herzen sagen: Hier bin ich Mensch, hier darf ich’s sein.“ (Landratsamt Mittelsachsen 2018, S. 45).
Wichtig ist anzuerkennen, dass eingeschränkte soziale Teilhabe zumeist kein individuell gewählter Zustand ist, sondern der Ausschluss gezwungenermaßen stattfindet, d.h. häufig von bestimmten Rahmenbedingungen abhängig ist. Deshalb ist es auch eine kommunale Aufgabe, hier alle Menschen mitzunehmen und die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Das Leitbild des Landkreises Mittelsachsen nimmt zahlreiche Aspekte der sozialen Teilhabe in den Fokus und adressiert an seine Einwohner:innen:
„Mittelsachsen ist für alle da. Chancengleichheit wird bei uns großgeschrieben. Alle Menschen, die hier zu Hause sind, begleiten und unterstützen wir auf ihren individuellen Lebenswegen. Jeder soll sich wohlfühlen und aus vollstem Herzen sagen: Hier bin ich Mensch, hier darf ich’s sein.“ (Landratsamt Mittelsachsen 2018, S. 45).
Was Mittelsachsen möglich macht – Sozialpass, Ehrenamtskarte & Co.
Um diesen Worten auch Taten folgen zu lassen, gibt es bereits eine Vielzahl von Angeboten des Landkreises Mittelsachsen und des Freistaates Sachsen, die die soziale Teilhabe fördern und ermöglichen sollen. Die Kommunen sind dabei ebenso Akteure wie Ansprechpartner für Interessierte und Berechtigte.
Sozialpass des Landkreises Mittelsachsen
So bieten zahlreiche Gemeinden in Mittelsachsen für Anspruchsberechtigte mit dem Sozialpass Vergünstigungen für Angebote der kulturellen und sozialen Teilhabe und bei Bildungsangeboten. Dazu zählen z.B. Bäder, Museen, Angebote der Volkshochschule und der Musikschule. Eine Übersicht der Angebote (Stand Dezember 2018) findet sich im 2. Sozialbericht des Landkreises Mittelsachsen.
Den Sozialpass stellen Städte und Gemeinden auf Antrag und unter Vorlage der entsprechenden Berechtigungsnachweise kostenfrei aus. Die Anspruchsberechtigung für den Sozialpass ist gegeben, wenn
Den Sozialpass stellen Städte und Gemeinden auf Antrag und unter Vorlage der entsprechenden Berechtigungsnachweise kostenfrei aus. Die Anspruchsberechtigung für den Sozialpass ist gegeben, wenn
- Leistungen nach dem SGB II (Leistungen vom Jobcenter) oder
- Leistungen nach dem SGB XII, 3. Kapitel (Sozialhilfe) oder
- Leistungen nach dem SGB XII, 4. Kapitel (Grundsicherung) oder
- Leistungen nach § 3 AsylbLG bezogen oder
- das Nettoeinkommen unter der Einkommensgrenze nach SGB XII § 85 liegt.
Familienpass des Freistaates Sachsen
Mit dem Familienpass des Freistaates Sachsen können
- Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,
Der Familienpass ist einkommensunabhängig und muss bei der jeweiligen Verwaltung der Wohngemeinde beantragt werden.
Ehrenamtlich aktiv – mittendrin und mitgestalten
Ehrenamtlich tätig zu sein, ermöglicht Teilhabe in zweierlei Hinsicht: Es schafft Möglichkeiten, sich auf unterschiedlichste Weise in die Gesellschaft einzubringen und diese mitzugestalten. Gleichzeitig sind es zahlreiche freiwillig ausgestaltete Angebote, bei denen soziales Miteinander stattfindet und Teilhabe für andere möglich wird.
Mit der Ehrenamtsförderung bietet der Landkreis Mittelsachsen finanzielle Unterstützung zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement. Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte oder Freiwillige finden möchte, dem bietet die Internetplattform mittelsachsen.ehrensache.jetzt eine Anlaufstelle.
Mit der Ehrenamtsförderung bietet der Landkreis Mittelsachsen finanzielle Unterstützung zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement. Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte oder Freiwillige finden möchte, dem bietet die Internetplattform mittelsachsen.ehrensache.jetzt eine Anlaufstelle.
Sächsische Ehrenamtskarte
Eine Art der Wertschätzung ehrenamtlich Engagierten gegenüber ist die Sächsische Ehrenamtskarte. Mit dieser Karte erhalten Ehrenamtliche verschiedene Vergünstigungen an, zum Beispiel beim Besuch von Schwimmbädern, Schlössern und Museen. Voraussetzung zur Antragstellung ist ein mindestens zweijähriges Engagement von mindestens drei Stunden pro Woche und ein Mindestalter von 14 Jahren. Zudem müssen Antragstellende ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. den Einsatzort im Freistaat Sachsen haben. Ausgegeben wird die Ehrenamtskarte in den Gemeindeverwaltungen der sich beteiligenden Kommunen. Beteiligt sich die Wohnsitzgemeinde nicht am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte«, ist eine Beantragung bzw. Vergabe über die Ehrenamtsagentur Sachsen möglich.
Ein Exkurs im 2. Sozialbericht des Landkreises Mittelsachsen hat sich ausführlich dem Thema Bürgerschaftliches Engagement gewidmet und gibt u.a. Einblicke zur Engagementmotivation, Engagementbereichen und soziodemographischen Merkmalen Engagierter anhand ausgewählter Statistiken.
Engagement für Jugendliche - Juleica
Was ist Juleica ? Die Jugendleiter:in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit, für qualifizierte Jugendleiter:innen. Gleichzeitig würdigt die Juleica auch das ehrenamtliche Engagement.
Jugendleiter:innen geben insbesondere den Interessen von Kindern und Jugendlichen eine Stimme und setzen sich für die Belange der jungen Generation ein.
„Jugendarbeit […] ist ein wichtiger Faktor in der Sozialisation junger Menschen, sie werden zu selbstbewussten, kritisch denkenden und eigenständigen Menschen erzogen, die in der Lage sind, eigenständig ihr Leben zu meistern, Verantwortung zu übernehmen und zuzupacken. Das ehrenamtliche Engagement insbesondere von Jugendlichen ist außerdem eine wichtige gesellschaftliche Weichenstellung: Wer sich als junger Mensch ehrenamtlich betätigt, ist auch als Erwachsener häufiger sozial engagiert.“
„Jugendarbeit […] ist ein wichtiger Faktor in der Sozialisation junger Menschen, sie werden zu selbstbewussten, kritisch denkenden und eigenständigen Menschen erzogen, die in der Lage sind, eigenständig ihr Leben zu meistern, Verantwortung zu übernehmen und zuzupacken. Das ehrenamtliche Engagement insbesondere von Jugendlichen ist außerdem eine wichtige gesellschaftliche Weichenstellung: Wer sich als junger Mensch ehrenamtlich betätigt, ist auch als Erwachsener häufiger sozial engagiert.“
Anfragen zu Juleica können an sachsen@juleica-antrag.de und juleica@kjr-mittelsachsen.de gestellt werden. Ausgegeben wird die Karte im Online-Verfahren über den Bundesjugendring e.V..
Hinweis: Ausgebildete Jugendleiter:innen können die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.
Hinweis: Ausgebildete Jugendleiter:innen können die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.
Kommunen in der Verantwortung
Zahlreiche Gemeinden nutzen bereits die Möglichkeiten, Ehrenamt wertzuschätzen und Chancengleichheit für Familien, Menschen mit Beeinträchtigung und für Personen mit geringem Einkommen zu stärken, indem Eintrittspreise und Nutzungsgebühren für kommunale Angebote gestaffelt festgelegt werden. Um zukünftig noch mehr Bürger:innen zu erreichen und die soziale Teilhabe zu stärken, können Kommunen
- Karten als Berechtigungsnachweise ausstellen,
- Vergünstigungen in kommunalen Angeboten einräumen und das bekannt machen,
- Vergünstigungen in sonstigen Angeboten bzw. bei Unternehmen einwerben,
- für Nutzung der Vergünstigungen werben,
- die Karten für eigene Imagestärkung nutzen.
Soziale Teilhabe weiterdenken, Angebote ausbauen
Der 2. Sozialbericht für den Landkreis Mittelsachsen macht wiederholt deutlich: Lebenslagen werden vielfältiger und auch die Bedarfe von Menschen verändern sich. Der Landkreis Mittelsachsen begegnet dem u.a. mit dem Handlungskonzept „Soziale Teilhabe stärken“ für die Sozialregion 6: Nord (Döbeln). Ein darin formuliertes Ziel ist die Erhöhung der Chancengleichheit durch die Stabilisierung und Wertschätzung des familialen und sozialen Zusammenlebens sowie des ehrenamtlichen Engagements.
Um zu erfassen, welche Ideen und Vorstellungen Bürger:innen dazu haben, wie Kommunen soziale Teilhabe weiter unterstützen könnten, befragten Studierende der Sozialen Arbeit der Hochschule Mittweida Einwohner:innen in vier Gemeinden der Sozialregion 6: Nord (Döbeln).
Zusammenfassend lässt sich eine hohe Zufriedenheit mit den kommunalen Angeboten (Bibliotheken, Schwimmbäder, Kulturangeboten) feststellen. Potential wird jedoch in der Ausgestaltung sozialer Räume (z.B. Bibliotheken als Begegnungsstätten), in der Ausweitung mobiler Angebote (z.B. Erhöhung der Haltepunkte der Fahrbibliothek) und einer Vereinfachung der Anspruchsvoraussetzung gesehen.
Um zu erfassen, welche Ideen und Vorstellungen Bürger:innen dazu haben, wie Kommunen soziale Teilhabe weiter unterstützen könnten, befragten Studierende der Sozialen Arbeit der Hochschule Mittweida Einwohner:innen in vier Gemeinden der Sozialregion 6: Nord (Döbeln).
Zusammenfassend lässt sich eine hohe Zufriedenheit mit den kommunalen Angeboten (Bibliotheken, Schwimmbäder, Kulturangeboten) feststellen. Potential wird jedoch in der Ausgestaltung sozialer Räume (z.B. Bibliotheken als Begegnungsstätten), in der Ausweitung mobiler Angebote (z.B. Erhöhung der Haltepunkte der Fahrbibliothek) und einer Vereinfachung der Anspruchsvoraussetzung gesehen.
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