Der Sozialbericht
Systematik der Lebenslagendimensionen
- Bestand und Entwicklung
- Alterung
- Bevölkerungsbewegungen
- Haushaltsstruktur (nur Landkreisebene)
- Einkommen (nur Landkreisebene)
- Transferleistungen
- Bildung und Erziehung
- Gesundheit
- Wohnen in Notsituationen
- Politische Partizipation
- Teilhabe am Erwerbsleben
- Eingeschränkte soziale Teilhabe durch Arbeitslosigkeit
Die Sozialberichterstattung
Wie entwickelt sich die Bevölkerung in einer bestimmten Region? Wie viele Kinder werden dort geboren und welche Angebote der Kindertagesbetreuung gibt es? Wie leben die Menschen in Haushalten und Familien zusammen? Wie gestaltet sich die Berufstätigkeit in einzelnen Kommunen? Gibt es verschiedene Formen der Sicherung des Lebensunterhalts und wie steht es um die Gesundheit der Bevölkerung in einer Region? Welche Maßnahmen fördern die soziale Teilhabe in Kommunen?
Auf diese Fragen gibt eine nachhaltige kommunale Sozialberichterstattung Antworten. Ziel der kommunalen Sozialberichterstattung ist es, eine umfassende Beschreibung der sozialen Realität in einer Gemeinde oder einer Region vorzunehmen, die als Grundlage für Entscheidungen und Planungen in den Bereichen Sozialpolitik, Sozialplanung und Sozialer Arbeit dient.
So ist die kommunale Sozialberichterstattung ein Steuerungsinstrument der Sozialplanung. Grundlage für die Sozialplanung ist das Sozialstaatsprinzip, welches im ersten Sozialgesetzbuch (SGB I) verankert ist. In diesem Rahmen sollen diejenigen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung gestellt werden, die zur Realisierung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit erforderlich sind.
Demografische Veränderungen, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen, politische Neuerungen haben Einfluss auf die Entwicklung der Lebenslagen und der Lebenssituationen der Menschen in einem bestimmten Gebiet. Um diese Entwicklungen und deren Auswirkungen abbilden zu können, bedarf es einer kontinuierlichen Form der Beobachtung der sozialen Lagen der Bevölkerung in Form der kommunalen Sozialberichterstattung.
Dazu werden quantitative und qualitative Daten erhoben, erfasst und ausgewertet. Solche Daten finden sich z.B. in der amtlichen Statistik und/oder über die Durchführung von standardisierten Befragungen in Haushalten bzw. unter ausgewählten Personen. Darüber hinaus können für eine kommunale Sozialberichterstattung auch Daten zur Versorgungsstruktur und Infrastruktur vor Ort erhoben werden. Daneben bildet auch die Durchführung von Interviews mit Akteuren und Institutionen eine Datengrundlage für die Beobachtung der Lebenslagen der Bevölkerung in einer bestimmten Region.
Die Ergebnisse der kommunalen Sozialberichterstattung sowie der Sozialberichte des Landkreises Mittelsachsen dienen als Grundlage für die Entwicklung von Strategien, Maßnahmen und Programmen zur Verbesserung der sozialen Situation in der betreffenden Region oder Gemeinde. Sie ermöglichen es den Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltung und Sozialer Arbeit, die Lebenslagen und Bedürfnisse der Bevölkerung besser zu verstehen und gezielte Maßnahmen zu planen, um diesen Herausforderungen zu begegnen.
Unsere Sozialberichte
1. Sozialbericht
Gemeinsam stellten beide Partner am 2. Februar 2018 den Sozialbericht vor. Der zweite Beigeordnete des Landkreises Jörg Höllmüller sagte in seinem Grußwort:
„Der Bericht gibt uns die Möglichkeit, für die nächsten Generationen nach vorne zu denken.“
2. Sozialbericht
Antworten auf diese Fragen gibt es im 2. Sozialbericht für den Landkreis Mittelsachsen. Knapp zwei Jahre wurde intensiv an der Erstellung gearbeitet. Am 09.12.2020 wurde er vom mittelsächsischen Kreistag beschlossen und veröffentlicht.